Europarat nimmt Nationalstaaten und Internetdienste in die Pflicht
Das Handbuch der Kinderrechte-Abteilung des Europarats gibt Staaten Checklisten an die Hand, mit denen die geltenden Gesetze und Rahmenbedingungen im jeweiligen Land überprüft werden können. In einem eigenen Kapitel wird beleuchtet, wie IT-Unternehmen in die Pflicht genommen werden sollten, um Kinderrechte umzusetzen. In einem weiteren Abschnitt werden die Möglichkeiten und Risiken in Bezug auf Künstliche Intelligenz (KI) behandelt. Zudem präzisiert das Handbuch nun zentrale Begrifflichkeiten wie etwa „persönliche Daten“.
Leitlinien zu Kinderrechten konkretisiert
Mit den Empfehlungen an die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats wurde erstmalig die UN-Kinderrechtskonvention in Handlungsprinzipien für den Bereich digitaler Medien überführt. Unter anderem werden Teilhaberechte wie das Recht auf Spiel, freie Meinungsäußerung und Bildung thematisiert. Auch geht es um Schutzrechte, etwa vor sexueller oder wirtschaftlicher Ausbeutung sowie Datenschutz.
Vorgestellt wurde das Handbuch am 10. Dezember 2020, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Es bietet politischen Entscheidungsträger:innen konkrete Hilfestellung für die Implementierung von Kinderrechten. Die Grundlage dafür legte der Europarat bereits 2018 mit den Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld.
Das Handbuch kann auf der Website des Europarats heruntergeladen werden.