Sexting bezeichnet den digitalen Austausch selbst produzierter, freizügiger Fotos und Videos – für viele Jugendliche gehört dies mittlerweile zur Entdeckung ihrer eigenen Sexualität dazu. Oft ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie sich mit dem Versenden von Nacktbildern auch strafbar machen können, z.B. wenn die Bilder ohne Einverständnis der abgebildeten Personen öffentlich gepostet, im Freundeskreis oder an der Schule verbreitet werden. Je nach Alter und Bildinhalt kann dies den Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- oder jugendpornografischer Schriften erfüllen (§ 184b, § 184c StGB). Auch dann, wenn es unbedacht geschieht.
Was ist erlaubt? Worauf sollte geachtet werden und was ist dringend zu unterlassen? Um Jugendliche zu sensibilisieren und ihnen Rechtssicherheit im Umgang mit Sexting zu vermitteln, startete die Landesanstalt für Medien NRW am 25. Oktober eine landesweite Kampagne zu diesen Fragen.
Umfangreiche Informationen hierzu finden sich auf der Kampagnenwebsite www.safer-sexting.de.