Sexting per Messenger ist unter Jugendlichen weit verbreitet. Sie tauschen freizügige Fotos und Videos zum Flirten oder zur sexuellen Anregung aus. Aus „Spaß“ oder Rache werden solche Darstellungen jedoch immer wieder ohne Einverständnis der abgebildeten Personen öffentlich gepostet, im Freundeskreis oder an der Schule weiterverbreitet. Dies kann je nach Alter den Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- oder jugendpornografischer Schriften erfüllen. Auch dann, wenn es unbedacht geschieht.
Sexting: Hohes Risiko für junge User:innen
Einmal online gestellte Inhalte kursieren oft endlos im Netz. Sie werden immer wieder geteilt und erneut hochgeladen. Für die Betroffenen können psychische Belastungen folgen und zusätzlich mit Erpressung (Sextortion) oder systematischem Cybermobbing und Ausgrenzung einhergehen. So kam es bereits vor, dass Schüler:innen nach einem solchen Vorfall die Schule wechseln mussten, weil Nacktbilder von ihnen über den WhatsApp-Klassenchat verschickt wurden.
Neben WhatsApp wird auch Snapchat für Sexting genutzt. Vermeintlich ermöglicht der Dienst sicheres Sexting: Privat versendete Inhalte können maximal zwei Mal angesehen werden und werden dann automatisch gelöscht. Mittels Screenshot lassen sich Inhalte und Bilder jedoch dauerhaft speichern und weiterverbreiten. Im Netz existieren Sammlungen mit Snapchat-Darstellungen, die ohne Wissen der Abgebildeten von anderen eingestellt wurden.