Snapchats Feed „Spotlight“ zeigt kurze Videos von Nutzer:innen, ähnlich wie bei TikTok oder Instagram Reels. Trotz Altersbeschränkungen – Snapchat ist ab 13 Jahre – tauchen dort öffentlich immer wieder Videos von deutlich jüngeren Kindern auf, die z. B. von Eltern-Accounts aber auch von den Kindern selbst gepostet werden. Sie zeigen sich beim Tanzen, Spielen oder bei Gymnastikübungen und erhalten nicht nur zahlreiche Aufrufe, sondern auch sexualisierte Kommentare.
Nutzer:innen bewerten den Körper der Kinder oder spielen auf sexuelle Handlungen an. Solche Inhalte können die Entwicklung Heranwachsender beeinträchtigen und dazu beitragen, diese Art der Kommunikation zu normalisieren. Der Empfehlungsalgorithmus verstärkt das Problem, indem nach mehrmaligem Ansehen von Kindervideos, immer mehr ähnliche Inhalte anzeigt werden.
Laut Richtlinien des Dienstes dürfen Nutzer:innen aus Deutschland erst ab 16 Jahren im Spotlight posten und Kommentare dazu erhalten. Eine Altersprüfung erfolgt nicht, Vorsorgemaßnahmen greifen nur bei korrekter Altersangabe bei der Registrierung.
Inhalte, die Kinder sexualisieren und belästigen, können jugendschutz.net über das Hinweisformular gemeldet werden.