Medientyp: Bild
Medienformat: Kommentar
Veröffentlichungsdatum: Frühjahr 2023
Erfassungsdatum: Frühjahr 2023
Kategorie: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Art: Frauenfeindlichkeit
Einordnung
Es handelt sich um einen herabwürdigenden Kommentar zu einem Facebook-Post, in dem sich die hier gemeinte weibliche Person kritisch zu den nach ihrer Ansicht allzu stockenden Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Klimawandel äußert.
Der Kommentar stellt keine Ausnahme dar, wenn es um die Art und Weise geht, wie vor allem Frauen oder weiblich gelesene Personen attackiert oder diffamiert werden, die online-öffentlich zu kontroversen, politischen Themen Stellung beziehen. Auf inhaltliche Aspekte wird nicht eingegangen, stattdessen selbst orthografisch eher unbedarft die Nutzer:in als einfältig („Dusselige Trulle") herabgesetzt. Dies wird nicht begründet, sondern gilt, angesichts ihres geäußerten Standpunkts quasi als selbstverständlich oder selbsterklärend. Der:Die Kommentator:in adressiert und attackiert in seiner:ihrer Sprachhandlung auch gar nicht die Klimapolitikkritikerin selbst. Stattdessen spricht er:sie über die Person zu einem gleichgesinnten Publikum, macht sie damit zum Objekt einer Art „Diagnose“. Es wird demonstrativ über sie gesprochen, nicht mit ihr. Unterschwellig signalisiert das, dass mit ihr vermeintlich kein vernünftiger Austausch möglich sei.
Die Herabsetzung von Person und Meinung als „dumm“ oder irrational geht zusammen mit der Entwürdigung qua Sexualisierung: Mangelnder Geschlechtsverkehr lasse sie, so wird nahegelegt, Unsinn verbreiten. Damit reiht sich der Hass-Kommentar ein in die Masse an frauenverachtenden Äußerungen im Netz, die weiblichen Personen aufgrund ihres Geschlechts als minderwertig, dabei oft abhängig von Männern darstellt. (Solche) Frauen müssten nur mal ordentlich, natürlich von einem Mann, sexuell „rangenommen“ werden, so die hier wie in vielen anderen Fällen misogyne „Deutung“, die direkt oder indirekt transportiert und vertreten wird.
Der Kommentar kann als Beleidigung nach § 185 StGB bewertet werden. Der Kommentar reduziert die betroffene Person vorrangig auf ihre Geschlechtsidentität und würdigt sie mittels stark sexualisierter Sprache herab, ohne dass eine sachliche Kritik an dem Inhalt ihres Posts geäußert wird. Damit werden ihr Ansehen und ihre Stellung in der Gesellschaft angegriffen. Sofern derlei Aussagen darüber hinaus Frauen generell und ausdrücklich herabwürdigen und etwa geschlechts- bzw. sexuell-bedingte Minderwertigkeit attestieren, kann zudem eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder sogar Jugendgefährdung angenommen werden.
Kurzanalyse: Sexistische Beleidigung bei Klimawandeldebatte (nicht barrierefrei)