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(Quelle: Twitter/ X; Original unpervixelt)

Kurzanalyse: Frau wird auf Geschlechtsidentität reduziert

(Quelle: Twitter/ X; Original unpervixelt)


Medientyp: Bild​
Medienformat: Kommentar​
Veröffentlichungsdatum: Sommer 2023​
Erfassungsdatum: Sommer 2023​
Erfassungszusammenhang: Themenrecherche​
Kategorie: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit​
Art: Frauenfeindlichkeit

Einordnung​

Die hier betroffene Person ist eine Frau des öffentlichen Lebens und hatte in dem Ausgangspost angekündigt, in einer Talkshow aufzutreten. Der Kommentar bezieht sich nicht inhaltlich auf ihren Post, sondern beleidigt sie und unterstellt ihr, sich zu viel zu äußern. Gleichzeitig wird die Frau über eine vulgäre Äußerung degradiert. ​Der Inhalt ist ein anschauliches Beispiel für geschlechtsspezifische digitale Gewalt gegenüber Frauen, die öffentlich ihre Meinung äußern. Der Kommentar setzt sich in keiner Form mit der inhaltlichen Debatte auseinander, sondern reduziert die betroffene Person vorrangig auf ihre Geschlechtsidentität und würdigt sie mittels stark sexualisierter Sprache herab. ​Dennoch erscheint der Kommentar als Grenzfall und ist eher nicht justiziabel. Denn in der bisherigen Rechtsprechung heißt es, es sei nicht beleidigend, wenn „anderen Personen anlasslos mittels kurzer, sexuell motivierter Äußerungen die Durchführung geschlechtlicher Praktiken angetragen werden, ohne dass andere Umstände hinzutreten“. Dabei meint „andere Umstände" hier beispielsweise das Angebot von Geld für sexuelle Handlungen. Die Schreibweise „gef…“ lässt für die Rechtsprechung zudem einen Interpretationsspielraum, was eine Bewertung als Beleidigung im juristischen Sinne erschwert. Gleiches gilt für den zweiten Satz „Dann hältst du wenigstens mal […] die Fresse”. In der Vergangenheit wurden Ausdrücke wie „Halt dein Maul“ als beleidigend bewertet, jedoch ist die vorliegende Aussagen weniger eindeutig als Beleidigung zu beurteilen.

Kurzanalyse: Frau wird auf Geschlechtsidentität reduziert (nicht barrierefrei)